Parken
Seite: 1 von 1 von Seiten... ist verboten, ganz klar. Ebenso vor Grundstücksein- oder -ausfahrten. Das regelt die StVO in § 12. Ganz so einfach ist es aber nicht immer. Die folgende Geschichte könnte auch heißen: "Wer anderen eine Grube gräbt ..." - der hat ein Grubengrabgerät oder ganz hinterlistige Absichten.
Folgendes trug sich zu an ...


