Offerten nach der Handelsregister-Eintragung
Das Thema lässt mich nicht los. Wer seine neu gegründete Firma ins Handelsregister eintragen lässt, bekommt in der Zeit danach eine Menge Post. So ist es mir auch ergangen. Viel Harmloses war dabei, z. B. Versicherungsangebote und Serviceleistungen wie Buchführungen und Lohnabrechnungen; eine Dame von der Großhandelskette Metro stand gar persönlich vor meiner Tür.
Ganz zu Anfang jedoch kam jenes dubiose Schreiben der Weka Design Ltd., über das ich bereits in zwei vorangegangenen Blog-Artikeln berichtet habe:
>> Eintragung im Handelsregister und Weka Design Ltd
>> Handelsveröffentlichungen Weka Design Ltd Teil 2
Darauf folgten zwei weitere Angebote anderer Firmen zur Internet-Veröffentlichung meiner Gewerbedaten, die ich aber nicht weiter beachtet habe, da sie im Gegensatz zu dem von der Weka Design Limited recht deutlich als solche gekennzeichnet waren.
Nachdem ich ein wenig bei Google herumgestöbert habe, habe ich einige andere Blog-Artikel gefunden, die über Ähnliches berichten. Ich möchte sie nun hier einmal auflisten, denn es ist mir ein Anliegen, dass Betroffene über das Thema aufgeklärt werden, ehe sie zahlen. Zumindest kann so denen geholfen werden, die vor einer Zahlung eine Suchmaschine bedienen ...
Aufgemacht wie eine Rechnung; man soll hier 350,- Euro überweisen. Mehr zum Thema im Expli-Blog:
>> Vorsicht vor www.firm-regis.org
Vor firm-regis.org warnt auch Peter im Edelight-Blog:
>> Vorsicht vor Fake-Handelsregisterveröffentlichungen
Auf whatsyourplace.de gibt es einen weiteren Artikel:
>> Abzocke mit angeblicher Bekanntmachung
Bericht über ein Schreiben des gleichen Anbieters bei datenzecke.de:
>> F. Regis. S.L. Verlag
Auch Klaus Nahr berichtet über ein Schreiben des F. Regis S.L. Verlag für Veröffentlichungen und Bekanntmachungen:
>> Dubiose Handelsregisterabzockversuche
Er bekam zwei weitere "Angebote", die er ebenfalls vorstellt:
>> So kommt man an Geld: GRA Datenverwaltung Kassel
>> VBU GmbH - Print- und Online Service für Handelsveröffentlichungen - Hinterlegungsbekanntmachungen
Weiteres bei datenzecke.de:
>> MBG Allgemeine Gewerbedatenbank e.K.
>> Infos und Methoden zur Gegenwehr
Weitere Links nehme ich sehr gern auf; sie können als Kommentar gepostet oder mir per Mail geschickt werden (Adresse siehe Impressum).

Ganz zu Anfang jedoch kam jenes dubiose Schreiben der Weka Design Ltd., über das ich bereits in zwei vorangegangenen Blog-Artikeln berichtet habe:
>> Eintragung im Handelsregister und Weka Design Ltd
>> Handelsveröffentlichungen Weka Design Ltd Teil 2
Darauf folgten zwei weitere Angebote anderer Firmen zur Internet-Veröffentlichung meiner Gewerbedaten, die ich aber nicht weiter beachtet habe, da sie im Gegensatz zu dem von der Weka Design Limited recht deutlich als solche gekennzeichnet waren.
Nachdem ich ein wenig bei Google herumgestöbert habe, habe ich einige andere Blog-Artikel gefunden, die über Ähnliches berichten. Ich möchte sie nun hier einmal auflisten, denn es ist mir ein Anliegen, dass Betroffene über das Thema aufgeklärt werden, ehe sie zahlen. Zumindest kann so denen geholfen werden, die vor einer Zahlung eine Suchmaschine bedienen ...
www.firm-regis.org - Offerte über Veröffentlichung von Unternehmensdaten
Im Blog der Expli GmbH wird das Schreiben des F. Regis Verlags gezeigt. Es trägt den Titel Handelsregisterveröffentlichungen - Hinterlegungsbekanntmachungen.Aufgemacht wie eine Rechnung; man soll hier 350,- Euro überweisen. Mehr zum Thema im Expli-Blog:
>> Vorsicht vor www.firm-regis.org
Vor firm-regis.org warnt auch Peter im Edelight-Blog:
>> Vorsicht vor Fake-Handelsregisterveröffentlichungen
Auf whatsyourplace.de gibt es einen weiteren Artikel:
>> Abzocke mit angeblicher Bekanntmachung
Bericht über ein Schreiben des gleichen Anbieters bei datenzecke.de:
>> F. Regis. S.L. Verlag
Auch Klaus Nahr berichtet über ein Schreiben des F. Regis S.L. Verlag für Veröffentlichungen und Bekanntmachungen:
>> Dubiose Handelsregisterabzockversuche
Er bekam zwei weitere "Angebote", die er ebenfalls vorstellt:
Die ZRH Zentral-Register für Handels- und Bracheneintragungen
kam mit dem Titel Registrierung - Eintragungs- und Leistungsofferte deutscher Firmen und wollte 517,65 Euro für ihre Leistungen haben.Spektrum 24 GmbH
Die Spektrum 24 GmbH schickt eine "Mitteilung/Benachrichtigung zur Leistungsofferte über die von uns durchgeführte Handels- und Branchenregistrierung/Neueintragung". Kostenpunkt: 435,- Euro zzgl. USt.GRA Datenverwaltung, Gewerbedatenbank, Firmendatenbank für Industrie und Handel
Ob dieses Unternehmen heute noch versendet, weiß ich nicht; der gefundene Artikel aus dem 123recht-Forum ist immerhin schon von 2006:>> So kommt man an Geld: GRA Datenverwaltung Kassel
VBU GmbH - Print- und Online Service
695,- Euro für Handelsveröffentlichungen - Hinterlegungsbekanntmachungen. Darüber berichtet Andreas Härter für datenzecke.de:>> VBU GmbH - Print- und Online Service für Handelsveröffentlichungen - Hinterlegungsbekanntmachungen
Weiteres bei datenzecke.de:
MBG Allgemeine Gewerbedatenbank e.K.
... möchte 702,20 Euro für die Eintragung der Firma in ein Register und den Bezug einer Adressdatenbank auf CD-ROM.>> MBG Allgemeine Gewerbedatenbank e.K.
AGZ Allgemeine Gewerbe Zentrale e. K.
Auch die AGZ verschickt rechnungsähnliche Angebote. Kosten: 490,28 Euro.>> Infos und Methoden zur Gegenwehr
Weitere Links nehme ich sehr gern auf; sie können als Kommentar gepostet oder mir per Mail geschickt werden (Adresse siehe Impressum).

Der Artikel wurde am 11.03.2009 von Silvia veröffentlicht.
Stig aus Heilbronn (20.03.2009 - 09:57)
Hallo,
schöner Artikel. Leider ist der Link zu den Gegenmaßnahmen tot. Was tun, wenn dummerweise gezahlt wurde?
Gruß
Stig
schöner Artikel. Leider ist der Link zu den Gegenmaßnahmen tot. Was tun, wenn dummerweise gezahlt wurde?
Gruß
Stig
Silvi aus Herne (20.03.2009 - 10:42)
Hallo Stig,
der letzte Link funktionierte jedenfalls, als ich den Artikel verfasst habe. Vermutlich handelt es sich nur um einen temporären Serverausfall - später nochmal versuchen.
Ich habe hier noch einen ganz interessante Link: http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=12424
Da hat jedenfalls jemand erfolgreich eine Strafanzeige gestellt und sein Geld zurückbekommen.
Vielleicht nützt auch ein Anruf bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - Tel: 06172-12150 (Richtigkeit der Nummer ohne Gewähr).
Außerdem wird vielfach geraten, die Handelskammer zu informieren.
Viel Erfolg!
der letzte Link funktionierte jedenfalls, als ich den Artikel verfasst habe. Vermutlich handelt es sich nur um einen temporären Serverausfall - später nochmal versuchen.
Ich habe hier noch einen ganz interessante Link: http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=12424
Da hat jedenfalls jemand erfolgreich eine Strafanzeige gestellt und sein Geld zurückbekommen.
Vielleicht nützt auch ein Anruf bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - Tel: 06172-12150 (Richtigkeit der Nummer ohne Gewähr).
Außerdem wird vielfach geraten, die Handelskammer zu informieren.
Viel Erfolg!
Stephan aus Augsburg (07.04.2009 - 12:37)
Ich habe hier auch noch eine Sammlung aktueller Handelsregister-Offerten zusammengetragen, die mir ins Haus geflattert sind.
S. Hickel aus Würzburg (09.11.2009 - 08:20)
Die Verbraucherzentrale rät hierzu:
Diese Art von Werbung verstößt regelmäßig gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach § 4 Nr. 1 UWG handelt unlauter i.S.d. § 3 UWG insbesondere, wer Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, oder durch sonstigen unangemessenen Einfluss zu beeinträchtigen. Ebenso verstößt es gegen die guten Sitten, wenn derartige Firmen später versuchen, ihre aufgrund von Täuschungen zustande gekommenen Verträge durchzusetzen.
Wurde der geforderte Rechnungsbetrag versehentlich überwiesen, rät die Verbraucherzentrale, den Vertrag wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anzufechten und das Geld notfalls per Mahnbescheid zurückzufordern. Bei im Ausland ansässigen Firmen wird dies jedoch wesentlich schwieriger sein als bei inländischen.
Privatpersonen, die Unterlagen solcher Firmen erhalten, sollten diese an die Verbraucherzentralen schicken. Freiberufler oder Gewerbetreibende sollten diese dubiosen Angebote an den
DSW
Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
Landgrafenstraße 24 b
61348 Bad Homburg v.d.H.
senden. Dort sind die am Markt operierenden Firmen bekannt, und es werden wettbewerbsrechtliche Maßnahmen gegen sie eingeleitet.
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ125775013810718/link4221A.html
Diese Art von Werbung verstößt regelmäßig gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach § 4 Nr. 1 UWG handelt unlauter i.S.d. § 3 UWG insbesondere, wer Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, oder durch sonstigen unangemessenen Einfluss zu beeinträchtigen. Ebenso verstößt es gegen die guten Sitten, wenn derartige Firmen später versuchen, ihre aufgrund von Täuschungen zustande gekommenen Verträge durchzusetzen.
Wurde der geforderte Rechnungsbetrag versehentlich überwiesen, rät die Verbraucherzentrale, den Vertrag wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anzufechten und das Geld notfalls per Mahnbescheid zurückzufordern. Bei im Ausland ansässigen Firmen wird dies jedoch wesentlich schwieriger sein als bei inländischen.
Privatpersonen, die Unterlagen solcher Firmen erhalten, sollten diese an die Verbraucherzentralen schicken. Freiberufler oder Gewerbetreibende sollten diese dubiosen Angebote an den
DSW
Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
Landgrafenstraße 24 b
61348 Bad Homburg v.d.H.
senden. Dort sind die am Markt operierenden Firmen bekannt, und es werden wettbewerbsrechtliche Maßnahmen gegen sie eingeleitet.
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ125775013810718/link4221A.html
